Dies Heilpraktiker für Physiotherapie - bundesweit
Amtliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern:
In NRW erfolgt die Anerkennung nach Aktenlage zentral über das Gesundheitsamt in Düsseldorf. Unsere Schulung richtet sich nach dem amtlichen Kriterienkatalog und ist offiziell anerkannt.
Rheinland-Pfalz erteilt die Anerkennung auf Basis unserer Schulung und im Rahmen unserer Anerkennungen ebenfalls nach Aktenlage.
Berlin: hier genügt ein Nachweis über die Nachqualifizierung nach den Inhalten des Bundesverwaltungsgerichts. Diesen wird durch die Schulungsinhalte und die Anerkennungen unserer Schulung genüge getan und somit gilt auch hier: Anerkennung nach Aktenlage
In Baden Württemberg konnte die Anerkennung nach Aktenlage auf Basis unserer ministeriellen Anerkennung nach der erfolgreich absolvierten Schulung erfolgen. Im vergangenen Jahr gab es Änderungen und es wird an einheitlichen Leitlinien gearbeitet. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.
In Niedersachsen: Unsere Schulung wurde 2015 vom dort zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung anerkannt.
Eine Anerkennung nach Aktenlage ist möglich.
In Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für die dortige Regelung zuständig. Dort genügt unsere Anerkennung für Niedersachsen für die Zuteilung nach Aktenlage.
Teilnehmer aus Hessen können ebenfalls durch die Regelungen ihres Bundeslandes nach Aktenlage anerkannt werden. Die Anträge laufen über die einzelnen Gesundheitsämter und in manchen Fällen wurde eine zusätzliche Prüfung verlangt. Teilnehmer unserer Schulung bekamen die Anerkennung nach Aktenlage meist problemlos.
Für Bayern gibt es seit Mitte 2016 einen Katalog nach der Vorgabe des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Es erhielten zahlreiche Teilnehmer unserer Schulung die Anerkennung aber auch hier gilt Anerkennung nach Aktenlage. Mittlerweile ist es möglich die Schulungsinhalte per Webinar zu absolvieren.
In Thüringen ist die Anerkennung nach Aktenlage möglich, wenn eine anerkannte Schulung nachgewiesen wird. Für unsere Teilnehmer aus dem Bundesland Thüringen wurde die Anerkennung erteilt. Die geforderten Voraussetzungen sollten vom Teilnehmer beim jeweiligen Amt erfragt werden, da es keine einheitliche Regelung gibt. Unser Schulungsprogramm und die Anerkennungen decken im Prinzip alle Kriterien ab.
Was bedeutet die Anerkennung nach Aktenlage: die notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier
Unsere amtlichen Anerkennungen
Hier die Termine 2024 und die Anmeldevorlagen
Für offene Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Studienleitung oder das Sekretariat. Telefonisch sind wir unter 02903 976880 erreichbar.
Kontaktformularanfragen werden bei uns schnell beantwortet.